Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik
Informationen zum Erstellen von Bescheinigungen
Vorgehensweise
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Bescheinigungen über die Anerkennung von Prüfungsleistungen und Praktika sind von den Studierenden selbst auszufertigen.
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Dazu ist der Bescheinigungstext selbst zu formulieren und in Blanko-Kopfbögen des Prüfungsausschusses einzutragen.
Weiter unten finden Sie Musterbeispiele (im PS- und PDF-Format) zu den am häufigsten angeforderten Bescheinigungen.
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Blanko-Kopfbögen des Prüfungsausschusses können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden. Mit dem Acrobat Reader ab Version 5 können die Formularfelder dann direkt im Programm ausgefüllt werden.
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Bestehen Unsicherheiten bezüglich der Formulierung des Bescheinigungstextes, so kann ein Formulierungsvorschlag
per E-Mail
an den Prüfungsausschuss geschickt werden, der dann ggf. bestätigt bzw. korrigiert wird.
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Die Bescheinigung wird rechtswirksam mittels Bestätigung (per Stempel und Unterschrift) des Prüfungsausschussvorsitzenden.
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Zu bestätigende Bescheinigung (in 3facher Ausführung, alle relevanten Begleitdokumente mit jeweils einer Kopie)
zu den Sprechzeiten im Raum B 241 (Seminargebäude A5) abgeben, oder, wenn keine Originale zu bestätigen sind, in den Briefkasten
an Raum B 241 (Seminargebäude A5) werfen. Bitte E-Mail Adresse angeben, damit zur Abholung benachrichtigt werden kann.
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Ein Exemplar der bestätigten Bescheinigung sowie die Originale der Begleitdokumente verbleiben im Besitz des Studierenden,
bitte gut aufbewahren. Ein weiteres Exemplar mit den Kopien der Begleitdokumente verbleibt
beim Prüfungsausschuss, die dritte Kopie der Bescheinigung erhält das Studienbüro.
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Weiter unten folgen spezifische Hinweise und herunterladbare Musterbeispiele (im PS- und PDF-Format)
zu den am häufigsten angeforderten Bescheinigungen.
Sprechzeiten des Sekretariats Raum B 241, Seminargebäde A5
- Montag - Freitag, 08.30 Uhr - 11.45 Uhr
Bescheinigungen über das Praktikum
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Musterbeispiel:
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Notwendige Begleitdokumente sind Bestätigungen von den jeweiligen
Arbeitgebern für alle im Rahmen des Praktikums anzurechnenden Beschäftigungsverhältnisse, aus denen
unbedingt der zeitliche Umfang der geleisteten Tätigkeit genau hervorgehen muss.
Bescheinigungen über die Anerkennung von auswärtigen, an inländischen Universitäten erworbenen
Prüfungsleistungen
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Im Vorfeld sollte anhand der Prüfungsordnung seitens des Studierenden ein
Vorschlag erarbeitet worden sein, welche auswärtige Prüfungsleistungen als was anerkannt werden sollen.
Dieser Vorschlag sollte im Zweifelsfall per E-Mail mit
dem Prüfungsausschuss diskutiert werden.
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Musterbeispiel:
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Aus dem Bescheinigungstext muss hervorgehen, welche Prüfungsleistung als was anerkannt werden sollen.
Notwendige Begleitdokumente sind die Bescheinigungen über die auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen.
Bescheinigungen über die Anerkennung von an ausländischen Universitäten erworbenen Prüfungsleistungen
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Im Vorfeld eines Studienaufenthalts im Ausland ist seitens des Studierenden zu klären,
ob die betreffende Bildungseinrichtung gleichwertig mit einer deutschen Universität ist.
Ferner sollte in Gestalt eines Learning Agreement mit den jeweiligen Fachvertretern
vorher geklärt werden, welche auswärtigen Prüfungsleistung absolviert und als was anerkannt werden sollen.
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Aus dem Bescheinigungstext muss hervorgehen, welche Prüfungsleistungen als was anerkannt werden, sowie
welcher zeitlichen Umfang (in Semesterwochenstunden) und welche Note (Mannheimer System) der
Prüfungsleistung zugeordnet wird.
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Musterbeispiel:
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Es ist dabei seitens des Studierenden gegenüber dem
Prüfungsausschuss darzulegen und ggf. in entsprechenden Anlagen auszuführen,
nach welchen Umrechnungsformeln der zeitlicher Umfang bzw. die Benotung berechnet wurden.
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Notwendige Begleitdokumente sind die
Bescheinigungen über die auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen sowie die Ausführungen
über die Umrechnungsformeln für zeitlichen Umfang und Benotung.
Bescheinigungen über die Einstufung in ein Fachsemester für Quereinsteiger
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Die Einstufung in ein Fachsemester richtet sich nach den bereits erbrachten und
für den Studiengang Wirtschaftsinformatik anrechenbaren auswärtigen Prüfungsleistungen.
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Durch den Studierenden sollte im Vorfeld anhand der Prüfungsordnung ein Vorschlag darüber erarbeitet werden,
in welches Fachsemester sie bzw. er eingestuft werden möchte.
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Musterbeispiel:
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Dabei ist darauf zu achten, dass die Einstufung so vorgenommen wird,
dass der Abschluss aller Vordiplomsprüfungen bis zum Ende des 6. Fachsemesters möglich ist.
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